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   BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78   

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BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78 (https://dejure.org/1978,287)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1978 - 1 WB 19.78 (https://dejure.org/1978,287)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1978 - 1 WB 19.78 (https://dejure.org/1978,287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene Verwendung - Eignung - Befähigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 165
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.02.1978 - 1 WB 28.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78
    Da die jederzeitige Versetzbarkeit zu den mit dem Eintritt in das Berufssoldatenverhältnis freiwillig übernommenen soldatischen Pflichten gehört, muß es hingenommen werden, wenn durch die Versetzung auch die Interessen der berufstätigen Ehefrau berührt werden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. Juli 1977 - 1 WB 148/76 - und vom 1. Februar 1978 - 1 WB 28/77).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78
    Eine bindende Zusage liegt nur vor, wenn eine hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; BVerwG DVBl 1966, 857 [BVerwG 24.06.1966 - VI C 72/63]; DÖD 1967, 72, 74; BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95/75 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 13.11.1975 - 1 WB 121.75
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78
    Ausnahmen können insoweit allerdings gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte sein Ermessen durch eine den Soldaten begünstigende Zusage gebunden hat (BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - 1 WB 56/70 - und vom 13. November 1975 - 1 WB 121/75).
  • BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 148.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78
    Da die jederzeitige Versetzbarkeit zu den mit dem Eintritt in das Berufssoldatenverhältnis freiwillig übernommenen soldatischen Pflichten gehört, muß es hingenommen werden, wenn durch die Versetzung auch die Interessen der berufstätigen Ehefrau berührt werden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. Juli 1977 - 1 WB 148/76 - und vom 1. Februar 1978 - 1 WB 28/77).
  • BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 95.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78
    Eine bindende Zusage liegt nur vor, wenn eine hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; BVerwG DVBl 1966, 857 [BVerwG 24.06.1966 - VI C 72/63]; DÖD 1967, 72, 74; BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95/75 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 22.12.1970 - I WB 56.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78
    Ausnahmen können insoweit allerdings gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte sein Ermessen durch eine den Soldaten begünstigende Zusage gebunden hat (BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - 1 WB 56/70 - und vom 13. November 1975 - 1 WB 121/75).
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78
    Eine bindende Zusage liegt nur vor, wenn eine hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; BVerwG DVBl 1966, 857 [BVerwG 24.06.1966 - VI C 72/63]; DÖD 1967, 72, 74; BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95/75 - mit weiteren Hinweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2020 - 2 A 11705/19

    Festlegung von Modalitäten der Bewirtschaftung von - durch Hochschullehrern

    Danach kommen die allgemeinen Rechtsgrundsätze über die Geschäftsgrundlage zur Anwendung, wobei zur Beurteilung der Frage, ob die Zusicherung nicht gegeben worden wäre, eine objektive Betrachtungsweise zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 1978 - 1 WB 19.78 -, BVerwGE 63, 165 [166 f.]; Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 -, BVerwGE 97, 323 [330]; Ramsauer, in: Kopp/ Ramsauer [Hrsg.], VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 38 Rn. 36 u. Rn. 39 m.w.N.).

    Die dem Kläger zur Last gelegten Verfehlungen in Zusammenhang mit der Beschäftigung der Frau H. als wissenschaftlicher Mitarbeiterin stellen eine Änderung der Sachlage dar, die die Beklagte berechtigt, sich von der getroffenen Vereinbarung zu lösen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. November 1978 - 1 WB 19.78 -, BVerwGE 63, 165 [166 f.]).

  • VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89

    Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor der Versetzung eines

    Diese Rechtsfolge trat auch schon vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes ein, und zwar auch bei sog. Verwendungszusagen, wenn die betroffene Person aus in ihrer Person liegenden oder von ihr zu vertretenden Gründen die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Eignung oder Befähigung nicht mehr besitzt (vg. hierzu BVerwG, Beschluß vom 29.11.1978, BVerwGE 63, 165 ff.).
  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00

    Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen gerade dadurch, dass ihnen erkennbar kein Wille zur Selbstbindung zugrundeliegt (vgl. Beschluss vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - < BVerwGE 63, 165 [ff.] >).
  • BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92

    Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der

    Ist somit eine Ermessensbindung nicht gegeben, ist der BMVg grundsätzlich nicht gehindert, von Planungsabsichten nachträglich abzuweichen (Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165> und vom 5. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 130.89 -).
  • BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89

    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

    Damit sind schon von daher die Voraussetzungen für eine verbindliche Zusage im Sinne des Vorbringens des Antragstellers nicht gegeben (vgl. BVerwGE 63, 165).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96

    Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung

    Ist somit eine Ermessensbindung nicht gegeben, ist der BMVg grundsätzlich nicht gehindert, von Planungsabsichten nachträglich abzuweichen (Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165> und vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - ).
  • BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 116.83

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Fernmündliche Einlegung - Erklärung zu

    Weder die Notiz zu dem Personalgespräch vom 17. Dezember 1981, noch der Aktenvermerk über das Telefongespräch zwischen Hauptmann B... und dem Bataillonskommandeur des Antragstellers vom 8. Februar 1982, noch dessen Verzichtserklärung vom 15. Februar 1982 (vgl. Stammakte des Antragstellers Teil A II Bl. 37-39) geben Anhaltspunkte dafür, daß man sich dem Antragsteller gegenüber über eine Mitteilung von Planungen und dem Aufzeigen von Förderungsmöglichkeiten hinaus binden wollte (vgl. BVerwGE 63, 110, 113; 63, 165).
  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 112.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Feststellung der

    Der BMVg war somit nicht gehindert, von eventuellen Planungsabsichten abzuweichen (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165> und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 26.94, 60.94 -) und von einer weiteren Förderung des Antragstellers aus rechtlich nicht zu beanstandenen Erwägungen abzusehen.
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 16.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Ist somit eine Ermessensbindung nicht gegeben, ist der BMVg grundsätzlich nicht gehindert, von Planungsabsichten abzuweichen (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165> und vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 -).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 80.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Versetzung eines Soldaten infolge des

    Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen gerade dadurch, dass ihnen erkennbar kein Wille zur Selbstbindung zugrunde liegt (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - < BVerwGE 63, 165 [ff.]> und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ).
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 116.00

    Versetzung auf einen anders bewerteten Dienstposten - Bevorzugung von

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 51.01

    Voraussetzungen des Eintritts der Bestandskraft einer wehrrechtlichen

  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 87.98

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung des Versetzungsantrags eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94

    Anforderungen an den infolge eines mit einem Soldaten geführten Personalgesprächs

  • BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89

    Antrag eines Berufssoldaten auf die Verlängerung einer bestehenden

  • BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.01.1982 - 2 B 67.81

    Verwaltungsaktualität von Umsetzungen und Änderungen des einem Beamten

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92

    Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht - Ausschluss eines Soldaten von

  • BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 71.78

    Anforderungen an das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 1 A 3958/02
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 18.98

    Ablehnung des Antrags eines Offiziers bei der Besetzung eines neuen Dienstpostens

  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 56.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

  • BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 26.92

    Gerichtliche Überprüfbarkeit des Vorliegens eines dienstlichen Bedürfnisses für

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 B 325.91

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die

  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89

    Antrag eines Berufssoldaten auf Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche

  • BVerwG, 20.09.1989 - 1 WB 93.89

    Anspruch auf Versetzung auf den Dienstposten der Endverwendung - Voraussetzungen

  • BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 48.87

    Anspruch eines Soldaten auf bestimmte örtliche Verwendung - Ablehnung eines

  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 75.98

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Beförderung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96

    Anspruch eines Berufssoldaten auf die Versetzung auf einen bestimmten

  • BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80

    Rechtmäßigkeit des Unterbleibens einer Verwendungsentscheidung betreffend die

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 26.94

    Anfechtung eines Ablehnungsbescheids über die Versetzung eines Soldaten -

  • BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 163.80

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung der Stammdienststelle des Heeres (SDH)

  • BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 35.93

    Zusage der Beförderung an einen Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf

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